Obwohl schon lange die gesetzliche Pflicht besteht (§ 167 Abs. 2 SGB IX), fällt es vielen Unternehmen nicht leicht, sich im Themenfeld Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gut aufzustellen und ein zufriedenstellendes Vorgehen zu realisieren.
Dabei ist es für alle Beteiligten so lohnenswert, die gelebte Fürsorge in einen systematischen Prozess zu überführen.
Mit unserer Begleitung erarbeiten Sie eine solide, betriebliche Übereinkunft, in der gemeinsam das Beste für die betroffenen Beschäftigten und für das Unternehmen erreicht wird.
Im Rahmen eines systematischen Vorgehens unterstützen wir Unternehmen bei der Implementierung und bei der nachhaltigen Gestaltung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements.
Bei der Prozessbegleitung qualifizieren wir die beteiligten BEM-Akteure im konkreten betrieblichen Handeln und unterstützen die BEM-Gesprächsführer mit speziell angepassten Gesprächstrainings.
Für Unternehmen, die bereits über ein BEM-Verfahren verfügen, kann es sich lohnen, mit uns eine Wirkungsüberprüfung vorzunehmen. Dabei werden sowohl das Verfahren als auch die erreichten Ergebnisse auf den Prüfstand gestellt und praktikable Verbesserungen abgeleitet.