Gefährdungsbeurteilung PSYCHISCHER BELASTUNGEN

In enger Abstimmung mit Ihren betrieblichen Experten unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

 

Wir erfassen die psychischen Einflussfaktoren in Ihrem speziellen Unternehmenskontext und helfen bei der weiteren Bearbeitung der ausgemachten sogenannten „weichen“ Aspekte.

Damit erfüllen Sie einerseits die gesetzlichen Anforderungen und komplettieren andererseits sinnvollerweise die klassische Gefährdungsanalyse um die für Ihre Branche und Tätigkeiten relevanten Aspekte des Arbeitslebens.

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